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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Nymphenburger Kantatenchor & Evang.-Luth. Kirchengemeinde Stephanuskirche) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.nymphenburgerkantatenchor.de/

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Nymphenburger Kantatenchor & Evang.-Luth. Kirchengemeinde Stephanuskirche
Nibelungenstraße 51, 80639 München
Vertreten durch: Pfarrer Rolf Hartmann
Telefon: +49 (0) 89 – 17 14 50-0
Telefax: +49 (0) 89 – 17 14 50-99
E-Mail: medienauftritt@nymphenburgerkantatenchor.de

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 (0) 89 – 17 14 50-0

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.03.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.03.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24

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